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Neue Wege in der Arbeitsmedizin

Herzlich willkommen bei NEOPREVENT,
Ihrer Adresse für Arbeitsmedizin in Aachen

Michael Jungbluth ist Facharzt für Arbeitsmedizin und hat es sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsam mit Unternehmen und deren Mitarbeitenden einen Arbeitsplatz zu schaffen, der Gesundheit und damit Zufriedenheit gleichermaßen fördert und nachhaltig etabliert. Dabei versteht sich NEOPREVENT als branchenübergreifender Berater, der die Interessen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden mit den gesetzlichen Anforderungen in Einklang bringt und bei arbeitsmedizinischen Fragestellungen kompetent sowie ganzheitlich beratend zur Seite steht. Unter dem Einsatz von digitalen Tools und effizienten Prozessen bildet NEOPREVENT so das gesamte Leistungsspektrum der modernen Arbeitsmedizin in Aachen ab – von der arbeitsmedizinischen Vorsorge, über das Betriebliche Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement bis zu erforderlichen Eignungsuntersuchungen.

Mit Empathie und Expertise ist Michael Jungbluth über die Arbeitsmedizin hinaus auch in den Bereichen der Reisemedizin, Verkehrsmedizin und Präventivmedizin vertrauensvoller Ansprechpartner für Unternehmen sowie Privatpersonen, auch aus den umliegenden Regionen wie Köln, Bonn, Düsseldorf und den Kreisen Euskirchen, Düren sowie Heinsberg.

NEOPREVENT
Ihr Partner für Gesundheit
und Zufriedenheit am
Arbeitsplatz

Unser Ziel ist es Unternehmen ganzheitlich und langfristig bei der Erarbeitung und Implementierung von Maßnahmen zu unterstützen, die sich positiv auf die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden auswirkt. Eine enge Zusammenarbeit mit Führungskräften und den Mitarbeitenden ist uns dabei enorm wichtig. Auch für Privatpersonen setzen wir unsere Expertise in der Arbeitsmedizin ein und stehen bei Fragen beratend zur Seite. Lernen Sie unsere Arbeitsweise kennen und erfahren Sie mehr über Michael Jungbluth und das Team von NEOPREVENT.

MEHR ERFAHREN

ARBEITSMEDIZIN
FÜR
UNTERNEHMEN

Als Facharzt für Arbeitsmedizin bietet Michael Jungbluth bei NEOPREVENT ein umfangreiches Leistungsspektrum mit dem Fokus auf Prävention und Gesunderhaltung: Von arbeitsmedizinischer Vorsorge über Betriebliches Gesundheitsmanagement bis hin zur Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeitenden ist NEOPREVENT kompetenter Ansprechpartner in allen arbeitsmedizinischen Fragestellungen. Auf der folgenden Seite erhalten Sie detaillierte Informationen über unsere Leistungen der modernen Arbeitsmedizin für Unternehmen.

MEHR ERFAHREN
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Eignungs­untersuchungen
  • Einstellungs­untersuchungen
  • Untersuchungen nach Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsplatzbegehungen
  • Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
  • Unterstützung beim Betrieb­lichen Wieder­eingliederungs­management (BEM)
  • Unterstützung beim Betrieb­lichen Gesundheitsmanage­ment (BGM)
  • Unterstützung bei der Erstellung und Aktua­lisierung der Gefährdungs­beurteilung
  • Beratung zum Mutterschutz
  • Beratung zum Jugendschutz
  • Beratung und Unter­suchung beruflich Reisender
  • Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen (Standardimpfungen, tätigkeitsbezogene Impfungen, Reiseimpfungen)

ARBEITSMEDIZIN
FÜR
Privatpersonen

Sie sind Mitarbeiter:in in einem Unternehmen und benötigen für die Ausübung Ihres Berufes Eignungsuntersuchungen oder möchten die arbeitsmedizinische Vorsorge in Anspruch nehmen? Bei NEOPREVENT beraten wir Privatpersonen hinsichtlich arbeitsmedizinischer Fragen und führen notwendige Vorsorgen und Untersuchungen durch, um Ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sicherzustellen. Die Leistungen von NEOPREVENT für Privatpersonen haben wir auf der folgenden Seite detailliert beschrieben.

MEHR ERFAHREN
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Eignungsuntersuchungen
  • Feuerwehrtauglichkeit
  • Rettungsdiensttauglichkeit
  • Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Untersuchungen nach Arbeitszeitgesetz
  • Tauchtauglichkeitsunter­suchungen für die private Nutzung
  • Untersuchung für den Sportbootführerschein
  • Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen (Standardimpfungen, tätigkeitsbezogene Impfungen, Reiseimpfungen)

Verkehrsmedizin

  • Führerschein-untersuchungen

    Für den Ersterwerb eines Führerscheins sollten gewisse körperliche und geistige Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel erfordert der Führerschein der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, B1, L und T lediglich einen anerkannten Sehtest.

    Für die Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E gelten andere Vorschriften. Die Gültigkeit dieser Führerscheine ist befristet und muss ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre verlängert werden. Bei den Führerscheinklassen C und CE gilt ausnahmslos die Befristung der Gültigkeit auf fünf Jahre. Der Ersterwerb sowie der Antrag auf Verlängerung erfordern immer auch eine ärztliche Bescheinigung der Tauglichkeit. Zu diesem Zweck führen wir bei NEOPREVENT Beratungsgespräche, Anamneseerhebungen, Ganzkörperuntersuchungen, Sehtests, Hörtests und gegebenenfalls weiterführende Untersuchungen, wie zum Beispiel Blutentnahmen oder ein EKG durch.

    Auch der Taxi- oder Bus-Führerschein muss alle fünf Jahre verlängert werden (Führerschein zur Fahrgastbeförderung – FzF, Personenbeförderungsschein). Für die betreffenden Personen bieten wir ebenfalls eine Untersuchung auf Tauglichkeit beim Ersterwerb des Führerscheins oder bei einem Antrag auf Verlängerung an. Gerne informieren wir Sie persönlich zu den erforderlichen Untersuchungen und den anfallenden Kosten. Für die ärztliche Untersuchung in unserer Praxis für Verkehrsmedizin Aachen bringen Sie bitte ein Ausweisdokument mit.

  • Verkehrsmedizinische Gutachten

    Eine verkehrsmedizinische Untersuchung und Begutachtung ist erforderlich, wenn im Straßenverkehr ein Gefährdungssachverhalt vorliegt. Dies trifft auf Personen zu, die aufgrund mangelnder körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit unter Belastung nicht imstande sind, rechtzeitig und angemessen zu reagieren und somit eingeschränkt oder gar nicht fahrtüchtig sind. Auch bei Verkehrsteilnehmenden mit chronischem Anfallsleiden, bei denen die Gefahr des körperlichen oder geistigen Versagens besteht, spricht man von einem Gefährdungssachverhalt.

    Körperliche oder geistige Beeinträchtigung muss allerdings nicht zwingend den Entzug des Führerscheins bedeuten. Mithilfe von ärztlicher Behandlung oder auch medikamentöser Therapien kann eine Beeinträchtigung reguliert und so eine Fahrerlaubnis unter Auflagen erteilt werden.

    Ihr Verkehrsmediziner Aachen bietet ärztliche Untersuchungen zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit an, um festzustellen, ob im jeweiligen Fall ein Gefährdungssachverhalt vorliegt oder dieser mit bestimmten Maßnahmen behoben werden kann. Wir gehen unbefangen auf die individuelle Situation ein und überprüfen und dokumentieren objektiv, ob Patient:innen für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sind.

  • Untersuchungen nach Fahrlehrergesetz

Reisemedizin

  • Reisemedizinische Beratung für Urlaubsreisen

    Im Laufe der Globalisierung sind Urlaubsreisen in ferne Länder immer häufiger und beliebter geworden. Neben neuen Eindrücken und Erfahrungen bergen diese Reisen allerdings auch gesundheitliche Risiken, zum Beispiel durch ansteckende Krankheiten oder ungewohntes und belastendes Klima, auf die unser Körper unter Umständen nicht ausreichend vorbereitet ist.

    Die reisemedizinische Beratung ist dabei weitaus mehr als die Aufklärung über Schutzimpfungen. Je nach Urlaubsziel, Reiseart, individuellem Gesundheitszustand und unter Einbezug weiterer Faktoren informieren wir Sie zu Themen wie die Vermeidung von Infektionen und Insektenstichen, prophylaktischen Hygienemaßnahmen, wichtigen Notfallrufnummern sowie den Inhalt Ihrer Reiseapotheke.

    Bitte beachten Sie, dass einige notwendige Reiseimpfungen in zeitlichen Abständen durchgeführt werden müssen, um einen vollständigen Infektionsschutz gewährleisten zu können. Vereinbaren Sie Ihren Termin für die reisemedizinische Beratung daher mit genügend Vorlaufzeit. Aber auch für Kurzentschlossene bietet NEOPREVENT eine bestmögliche und individuelle reisemedizinische Beratung.

  • Malariaschutz

    Die Infektionskrankheit Malaria kommt in mehr als 100 Ländern vor, insbesondere in tropischen und subtropischen Gebieten. Sie wird durch die Anopheles-Mücke auf den Menschen übertragen und ist mit etwa 200 Millionen Erkrankungen pro Jahr die häufigste Infektionskrankheit der Welt. Es wird zwischen drei verschiedenen Malaria-Arten differenziert. Obwohl die Malaria tropica die gefährlichste Art ist und schwere Organkomplikationen hervorrufen kann, können auch die milderen Arten Malaria tertiana und quartana gerade bei schwacher Immunabwehr eine Gefahr darstellen.

    Bei geplantem Aufenthalt in einem Malaria-Endemiegebiet empfehlen wir gegebenenfalls vor Reiseantritt den Beginn einer medikamentösen Malariaprophylaxe. Neben der Individualprophylaxe besteht auch die Möglichkeit, ein Notfallmedikament zur Einnahme im Falle einer potenziellen Erkrankung mit auf die Reise zu nehmen. Die Medikamentenauswahl orientiert sich am Gesundheitszustand der Reisenden sowie an der Erregerempfindlichkeit (Resistenz) im jeweiligen Verbreitungsgebiet. Zudem wird immer auch die Reiseart bei der Entscheidung über eine medikamentöse Malariaprophylaxe einbezogen. Gerne besprechen Ihre Experten für Reise- und Präventivmedizin individuell mit Ihnen, welche Medikamentenart und welche Wirkstoffe für Sie infrage kommen und beraten Sie überdies zur Expositionsprophylaxe mit Anti-Mücken-Mitteln und vielem mehr. Beachten Sie auch unser Angebot verschiedener Impfungen und unsere Hinweise zum Gesundheits-Check-up nach Reiserückkehr.

  • Untersuchungen für Weltwärts-Freiwilligendienst

    Bei jungen Menschen hat es sich insbesondere nach Abschluss der Schulzeit etabliert für einige Zeit ins Ausland zu gehen, um sowohl berufliche wie auch fremdkulturelle Erfahrungen zu sammeln. Unsere reisemedizinischen Leistungen schließen eine Beratung und Untersuchung der Personen mit ein, die sich für den entwicklungspolitischen Weltwärts-Freiwilligendienst entschieden haben. Eine Vor-Ausreise-Untersuchung für Weltwärts-Freiwillige wird ebenso wie eine Nach-Rückkehr-Untersuchung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verordnet.

    Beim Gesundheitscheck beachten wir besondere Gesundheitsrisiken der Freiwilligen sowie das Klima und Infektionsrisiko des Einsatzgebiets. Gerne beraten wir Sie in diesem Zuge auch zu den jeweils empfohlenen oder vorgeschriebenen Impfungen. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse bescheinigen wir, ob ein Einsatz möglich, mit Einschränkungen möglich oder aus medizinischen Gründen nicht befürwortet werden kann.

    Sie möchten weltwärts gehen und sich im globalen Kontext für nachhaltige Entwicklung engagieren? Wir setzen uns dafür ein, dass Sie möglichst sorglos und bestens vorbereitet in Ihren Auslandsaufenthalt starten können. Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin bei Ihren Experten für Reise- und Präventivmedizin.

  • Untersuchungen nach Reiserückkehr

    Je nach Reiseziel kann eine Reiserückkehr-Untersuchung sinnvoll sein. Reisen in Regionen, die ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krankheiten aufweisen, stellen immer auch ein gesundheitliches Risiko für die Reisenden dar. Um die Reiserückkehr möglichst sorglos zu gestalten, können Sie sich auf einen gründlichen und gewissenhaften Gesundheitsscheck bei NEOPREVENT verlassen.

    Sollten nach Ihrer Rückkehr akute gesundheitliche Beschwerden auftreten, gilt es umgehend einen Termin bei einem Tropeninstitut oder einem spezialisierten Arzt zu vereinbaren. Michael Jungbluth ist Ihr Ansprechpartner in sämtlichen reisemedizinischen Belangen und für Präventivmedizin.

    Bei jährlich mehrmaligen Aufenthalten in Tropengebieten oder Langzeitaufenthalten empfiehlt sich ein regelmäßiger Gesundheits-Check-up etwa alle ein bis drei Jahre. NEOPREVENT setzt sich für die langfristige Gesundheit vielreisender Menschen ein. Nutzen Sie unser Online-Terminvergabe für Ihren nächsten Termin bei Ihren Experten für Reisemedizin in Aachen.

  • Tauchtauglichkeitsunter­suchungen für die private Nutzung
  • Beratung beruflich Reisender
  • Reiseimpfungen
  • Gelbfieberimpfung

NEOPREVENT
goes digital
Unsere Online-
Services

NEOPREVENT steht für die Modernisierung der Arbeitsmedizin. Dies zeigt sich nicht nur in der medizinischen Expertise, in Behandlungsverfahren nach neuestem wissenschaftlichem Standard und in unserer hochmodernen technischen Ausstattung. Auch unser Online-Serviceangebot strebt Innovation bis ins kleinste Detail an. Wir möchten Patient:innen damit im lebhaften Alltagsgeschehen entgegenkommen. Informieren Sie sich nachfolgend über die verschiedenen Möglichkeiten des digitalen Austauschs und unkomplizierter Kommunikation bei NEOPREVENT.

  • Patientenservice

    Unser Online-Termintool ermöglicht eine einfache und schnelle Terminvergabe unabhängig von der telefonischen Erreichbarkeit unserer Teams. Vereinbaren Sie gleich Ihren nächsten Termin bei NEOPREVENT. Bitte beachten Sie, dass sich unsere Praxisarbeit nicht nach festen Öffnungszeiten ausrichtet und wir Termine nur nach Vereinbarung vergeben.

    Sie haben bereits Ihren ersten Termin bei NEOPREVENT vereinbart? Wir freuen uns, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken. Um die Wartezeit in unserer Praxis zu verkürzen, können Sie bereits vor dem Termin den Anamnesebogen mit den für die Behandlung wichtigen Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Krankengeschichte bequem zu Hause ausfüllen. Den Anamnesebogen können Sie hier downloaden. Das Team von NEOPREVENT freut sich, Sie bald willkommen zu heißen.

  • Videosprechstunde

    Im digitalen Zeitalter sind Videokonferenzen zur Normalität geworden. Sie bieten die Möglichkeit der direkten Kommunikation, trotz räumlicher Entfernung. Auch in der medizinischen Betreuung kann ein digitaler Austausch sinnvoll sein. So können etwa bewegungseingeschränkte Menschen mühelos per Videocall ein ärztliches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.

    Patient:innen, die wir bereits persönlich kennen, können von unserem Angebot der Videosprechstunde Gebrauch machen. Michael Jungbluth nimmt sich auch digital persönlich für Sie Zeit und geht auf Ihre Bedürfnisse und gesundheitlichen Beschwerden ein. Selbstverständlich können wir bei der Sprechstunde per Videocall eine sichere Verbindung über einen zertifizierten Videodienstanbieter garantieren. Sie erhalten dazu einen Link sowie Informationen zu den technischen Anforderungen.

    Die Online-Sprechstunde bieten wir nur nach Vereinbarung an. Sparen Sie Anfahrtswege und Wartezeiten und machen Sie Ihren Termin für die digitale Sprechstunde aus.

FAQ
Arbeitnehmer

Selbstverständlich ja. Medizinische Informationen werden ausschließlich nur nach Rücksprache und Einverständnis der—des Patient:in an behandelnde Ärztinnen und Ärzte oder an Arbeitgebende weitergeleitet

Nein. Dies schließt der Gesetzgeber in § 3 Arbeitssicherheitsgesetz explizit aus.

Nein. Im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge gibt es keine Impfpflicht. Zudem erhalten Arbeitgebende keine Informationen über durchgeführte oder abgelehnte Impfungen.

Die Kosten werden grundsätzlich von den Arbeitgebenden getragen, die die Leistungen veranlassen und dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden. Ausnahmen gibt es bei dem ausdrücklichen Wunsch, eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt, die nicht vom Unternehmen bestellt wurden, aufzusuchen. Hier gilt es vorab die Kostenübernahme mit den Arbeitgebenden zu klären.

FAQ
Arbeitgeber

Ja. Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ab dem ersten Beschäftigten eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt zu bestellen. Je nach Unternehmensgröße gibt es hierbei unterschiedliche Möglichkeiten der praktischen Umsetzung.

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • DGUV Vorschrift 2

Die arbeitsmedizinische Betreuung darf nur von Fachärztinnen und Fachärzten für Arbeitsmedizin oder von Ärztinnen und Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt werden.

Nein. Bei welchen Tätigkeiten grundsätzlich arbeitsmedizinische Vorsorge veranlasst werden muss, ergibt sich aus dem Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dieser beinhaltet auch eine Einteilung in Angebots- und Pflichtvorsorgen. In der betriebsinternen Gefährdungsbeurteilung wird dann individuell festgehalten, bei welchen Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge als Arbeitsschutzmaßnahme veranlasst werden muss.

Kontakt
Lernen wir
uns kennen

Um uns auch außerhalb der Sprechzeiten erreichen zu können, haben wir ein Online-Kontaktformular eingerichtet. Mit nur wenigen Klicks können Sie uns so jederzeit auch flexibel von zu Hause aus kontaktieren. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

    Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.