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ARBEITSMEDIZIN
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NEOPREVENT eröffnet eine neue Ära der Arbeitsmedizin: Unsere Praxis steht für gesundheitliche Prävention und die Vereinbarkeit von langfristiger Gesundheit mit vollem Einsatz im Beruf. Deshalb umfasst unsere Arbeit verschiedene Bereiche und Phasen beruflicher Prozesse, von Eignungsuntersuchungen, der Arbeitsplatzbegehung, unserem Support beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement und der Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit bis zu verschiedenen Beratungsangeboten rund um Jugend- oder Mutterschutz, berufliches Reisen und Impfungen.

In unserer Praxis bietet Ihr Betriebsarzt Aachen Michael Jungbluth alle im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und nach Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgegebenen medizinischen Leistungen. Es ist uns zudem ein Anliegen, dass Unternehmen konform handeln und ihr Hauptaugenmerk auf den Schutz und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten richten. Mit uns gemeinsam können Betriebe sicherstellen, dass Sie die gesetzlichen Vorschriften einhalten und die internen relevanten Themen mit Gesundheitsbezug voller Elan, aber auch mit Sorgfalt besprechen und angehen. Informieren Sie sich nachfolgend zu unserem Spektrum arbeitsmedizinischer Leistungen.

  • ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE

    Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine ganzheitliche Arbeitsschutzmaßnahme, die angewendet wird, um Arbeitnehmer:innen über Wechselwirkungen zwischen ihrer Tätigkeit und ihrer Gesundheit zu informieren. Ziel ist es arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen zu verhindern bzw. frühzeitig zu erkennen, Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und den betrieblichen Gesundheitsschutz voranzutreiben.

    In der Arbeitsmedizin werden drei Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterschieden:

    • Die Pflichtvorsorge verpflichtet Arbeitgeber:innen zum Schutz der Arbeitnehmer:innen vor besonders gefährdenden Tätigkeiten im Arbeitsalltag. Auch für Arbeitnehmer:innen ist die Teilnahme an dieser Vorsorge verpflichtend, damit die Tätigkeit ausgeübt werden darf.
    • Beschäftigten muss im Rahmen der Angebotsvorsorge die Möglichkeit auf freiwillige Beratungen und Untersuchungen angeboten werden, wenn sie beruflich bestimmten gefährdenden Tätigkeiten ausgesetzt sind.
    • Die Wunschvorsorge muss von Arbeitgeber:innen ermöglicht werden, wenn Beschäftigte einen Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Problemen und der eigenen Tätigkeit vermuten und eine betriebsärztliche Beratung einfordern.
  • EIGNUNGSUNTERSUCHUNGEN

    Im Zusammenhang mit arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchungen bestehen häufig große Unsicherheiten, sowohl auf Seite der Führungskräfte als auch unter den Beschäftigten. Welche Eignungsuntersuchungen erforderlich und aus betriebsärztlicher Sicht sinnvoll sind, ist für betriebliche Arbeitsschützer meistens nicht direkt ersichtlich. Gegensätzliche Aussagen von im Arbeitsschutz tätigen Akteuren oder veraltete Arbeitsschutzvorschriften erschweren für Unternehmen die Möglichkeit den Überblick zu behalten.
    Einige beruflich ausgeübte Tätigkeiten sind direkt an eine positive ärztliche Eignungsbeurteilung gebunden, die in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss. Diese Eignungsuntersuchungen sind häufig gesetzlich geregelt und betreffen zum Beispiel Pilot:innen, Lokführer:innen oder Busfahrer:innen.
    Im betrieblichen Umfeld können einzelne Tätigkeiten mit einer so hohen potenziellen Eigen- oder Fremdgefährdung einhergehen, dass regelmäßige Eignungsuntersuchungen unter Umständen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes beitragen können. Diese Eignungsuntersuchungen müssen dann jedoch zwingend arbeitsplatzbezogen, erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein sowie eine Rechtsgrundlage besitzen.
    Zudem können ärztliche Eignungsuntersuchungen unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt sein, wenn konkrete Zweifel an der Arbeitsfähigkeit bzw. an der gesundheitlichen Eignung von Beschäftigten besteht.

    Lassen Sie sich zu der komplexen Thematik der Eignungsuntersuchungen durch NEOPREVENT kompetent beraten und vermeiden Sie somit unnötige oder sogar rechtswidrige Untersuchungen.

  • UNTERSTÜTZUNG BEIM BETRIEBLICHEN GESUNDHEITSMANAGEMENT (BGM)

    Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) hat zum Ziel, in einem Unternehmen Strukturen und Prozesse zu entwickeln und zu etablieren, die der Erhaltung und der Förderung der Gesundheit der Beschäftigten dienen. Von einem funktionierenden BGM profitieren Arbeitnehmer:innen und das Unternehmen gleichermaßen, denn gesunde Beschäftigte sind tendenziell zufriedener im Job und können eine langfristige Leistungsfähigkeit garantieren.

    Der Arbeitsmedizin fällt eine bedeutende Funktion im BGM zu. Als präventivmedizinische Fachrichtung schließt sie mitunter die Wechselbeziehungen zwischen Beruf und Gesundheit, die Prävention von berufsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen sowie die Behandlung und Begutachtung dieser mit ein.

    Ihr kompetenter Ansprechpartner Michael Jungbluth unterstützt Unternehmen in der Gestaltung und Umsetzung eines Konzepts für ein nachhaltiges Betriebliches Gesundheitsmanagement, das sich aus Arbeits- und Gesundheitsschutz, Eingliederungsmanagement und der optionalen betrieblichen Gesundheitsförderung zusammensetzt. Der gesundheitsbezogenen Belange und Ziele Ihres Unternehmens nimmt sich Ihr Experte für Präventivmedizin und Arbeitsmedizin in Aachen an und stellt das Wohlbefinden der Mitarbeitenden in den Mittelpunkt.

  • WEITERE
    LEISTUNGEN
  • Einstellungsuntersuchungen
  • Untersuchungen nach Arbeitszeitgesetz
  • Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
  • Unterstützung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Beratung zum Mutterschutz
  • Beratung zum Jugendschutz
  • Beratung und Untersuchung beruflich Reisender
  • Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen (Standardimpfungen, tätigkeitsbezogene Impfungen, Reiseimpfungen)